BODE Araç Kapı Sistemleri Sanayi ve Ticaret A.Ş. („UNTERNEHMEN“) führt zum Zweck der Gewährleistung der Sicherheit des Arbeitsplatzes und des Betriebsgeländes an den Ein- und Ausgangspunkten des Arbeitsplatzes sowie in den erforderlichen Gemeinschafts- und Arbeitsbereichen mittels geschlossener Videoüberwachungssysteme (CCTV) rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, Bildaufzeichnungen durch.
In diesem Rahmen werden die Bildaufnahmen von Mitarbeitern, Besuchern, Personal von Auftragnehmern/Subunternehmern, Vertretern von Kunden und Lieferanten sowie sonstigen natürlichen Personen im Sichtbereich der Kameras gemäß dem türkischen Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten („KVKK“) durch das UNTERNEHMEN in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher verarbeitet.
Bei der Kameraüberwachung werden die Grundsätze der Zweckbindung, der Beschränkung auf das erforderliche Maß und der Verhältnismäßigkeit sowie der Datenminimierung beachtet.
ÜBER DIE KAMERASYSTEME WERDEN KEINE TONAUFNAHMEN GEMACHT!
Die Kameraüberwachung und Bildaufzeichnung erfolgt ausschließlich zu den Zwecken der Gewährleistung der Sicherheit des Arbeitsplatzes, der Mitarbeiter, der Besucher und der Vermögenswerte des UNTERNEHMENS; der Unterstützung bei der Verhinderung und Feststellung unbefugter Zugriffe, von Sicherheitsverletzungen und sonstigen Sicherheitsvorfällen; der Verhinderung von Risiken und Vorfällen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes; der Untersuchung konkreter Sicherheitsvorfälle und Arbeitsunfälle sowie, soweit erforderlich, der Begründung, Ausübung oder Verteidigung der rechtlichen Ansprüche des UNTERNEHMENS.
Kamerasysteme werden nicht zur systematischen Überwachung der Leistung, Arbeitsproduktivität oder Anwesenheit der Mitarbeiter und nicht zur allgemeinen Mitarbeiterkontrolle verwendet.
Die Kameraüberwachung und Aufzeichnung erfolgt unter Berücksichtigung der Verpflichtungen des UNTERNEHMENS zur Gewährleistung der Arbeitsplatzsicherheit sowie, soweit anwendbar, der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5188 über private Sicherheitsdienste und der einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Kameraaufzeichnungen werden über die am Arbeitsplatz und auf dem Betriebsgelände vorhandenen geschlossenen Videoüberwachungssysteme elektronisch und automatisiert erhoben.
Die Bildaufzeichnungen werden je nach Art der durchgeführten Tätigkeit gemäß Artikel 5 des KVKK auf den Rechtsgrundlagen verarbeitet, dass die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen erforderlich ist und die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist, sofern dadurch die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden.
Im Falle eines Sicherheitsvorfalls, Arbeitsunfalls, Rechtsstreits oder eines ähnlichen konkreten Ereignisses kann die gesonderte Aufbewahrung und Nutzung der betreffenden Bildaufzeichnungen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, auf der Rechtsgrundlage beruhen, dass die Verarbeitung zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts erforderlich ist.
Die Bereiche, in denen Kameras angebracht werden, die Anzahl und Position der Kameras, ihre Sichtwinkel und der Aufzeichnungsumfang werden auf das Maß beschränkt, das zur Erreichung der in diesem „Informationshinweis zur Kameraüberwachung“ genannten Zwecke erforderlich ist.
Weitwinkelaufnahmen, die für Sicherheitszwecke nicht erforderlich sind, oder Aufnahmen, die Personen/Gesichter unnötig fokussieren, werden nicht durchgeführt. Bei der Nutzung der Kamerasysteme wird die berechtigte Erwartung an die Privatsphäre berücksichtigt, die Personen auch während ihres Aufenthalts am Arbeitsplatz haben können.
In Toiletten, Umkleide-/Ankleidebereichen, Gebetsräumen, Pausenbereichen und vergleichbaren Bereichen, in denen eine hohe Erwartung an die Privatsphäre besteht, findet keine Kameraüberwachung oder Bildaufzeichnung statt.
Das UNTERNEHMEN bringt an geeigneten Stellen in den Bereichen, in denen eine Kameraüberwachung durchgeführt wird, Hinweisschilder zur Kameraüberwachung an, damit betroffene Personen informiert werden, bevor sie den Sichtbereich der Kameras betreten oder spätestens sobald sie mit der Kameraüberwachung konfrontiert werden.
Durch diese Hinweisschilder wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kameraüberwachung und Bildaufzeichnung erfolgt; für ausführliche Informationen wird der Zugang zu diesem „Informationshinweis zur Kameraüberwachung“ ermöglicht.
Kameraaufzeichnungen werden unter normalen Umständen ab dem Aufzeichnungsdatum für 15 Tage aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Aufzeichnungen entsprechend der technischen Struktur des verwendeten Systems gelöscht, vernichtet oder durch Überschreiben unzugänglich gemacht.
Die Erstellung einer technischen Kopie oder Sicherung der Kameraaufzeichnungen oder die nachträgliche Einsichtnahme in die Aufzeichnungen verlängert die reguläre 15-tägige Aufbewahrungsfrist nicht.
Tritt jedoch ein Sicherheitsvorfall, Arbeitsunfall, Rechtsstreit, eine Anfrage einer Behörde oder eine andere konkrete Situation ein, die die Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts erfordert, kann ausschließlich die mit dem betreffenden Ereignis zusammenhängende Bildaufzeichnung aus dem regulären Aufzeichnungssystem herausgelöst und gesondert nur für den Zeitraum aufbewahrt werden, der zur Untersuchung des Ereignisses oder zur Durchführung des rechtlichen Verfahrens erforderlich ist.
Entfallen die Gründe, die eine Verarbeitung erforderlich machen, werden die betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Artikel 7 des KVKK und der „Richtlinie zur Aufbewahrung und Vernichtung personenbezogener Daten“ des UNTERNEHMENS gelöscht, vernichtet oder anonymisiert.
Die Kameraaufzeichnungen werden auf physischen Servern innerhalb des UNTERNEHMENS aufbewahrt. Der Zugriff auf Kameraaufzeichnungen wird entsprechend den Aufgaben- und Berechtigungserfordernissen beschränkt und nur autorisierten Personen gestattet. Zur Verhinderung der Einsichtnahme, des Kopierens, der Änderung, Übermittlung oder zweckwidrigen Nutzung der Aufzeichnungen durch unbefugte Personen werden gemäß Artikel 12 des KVKK die erforderlichen administrativen und technischen Maßnahmen getroffen.
Kameraaufzeichnungen können zum Zweck der Untersuchung eines Sicherheitsvorfalls oder eines rechtlichen Verfahrens, der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder der Beantwortung rechtmäßiger Anfragen zuständiger Behörden und im Rahmen der in Artikel 8 des KVKK vorgesehenen Voraussetzungen an zuständige öffentliche Einrichtungen und Organisationen, Strafverfolgungsbehörden sowie Justiz- und Verwaltungsbehörden übermittelt werden.
Außer in den oben genannten Fällen werden Kameraaufzeichnungen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
KAMERAAUFZEICHNUNGEN WERDEN NICHT INS AUSLAND ÜBERMITTELT!
Anträge hinsichtlich Ihrer Rechte nach Artikel 11 des KVKK können Sie unter Verwendung des auf der Website des UNTERNEHMENS verfügbaren „Antragsformulars für betroffene Personen“ und gemäß den geltenden Antragsverfahren und -grundsätzen an das UNTERNEHMEN richten. Gemäß Artikel 11 des KVKK haben Sie hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte:
Als betroffene Person können Sie Ihre Anträge im Rahmen Ihrer gesetzlichen Rechte nach den einschlägigen Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften durch Ausfüllen des Antragsformulars / Antragsschreibens, welche unter dem Link https://www.bode-global.com.tr/de/kvkk zu finden ist:
„Kale Mahallesi Burçak Sokak No: 3 | PK: 16450 | Kestel / BURSA“ an unsere Anschrift, zusammen mit Unterlagen zur Identitätsfeststellung und eigenhändig unterzeichnet, persönlich oder über einen Notar,
„Mitteilung über die Verfahren und Grundsätze für Anträge an den Verantwortlichen“, gemäß Artikel 5 unter Verwendung einer registrierten elektronischen Postadresse (KEP), einer sicheren elektronischen Signatur oder einer mobilen Signatur; elektronisch an unsere KEP-Adresse [email protected] elektronisch,
Unter Verwendung der E-Mail-Adresse, die Sie dem UNTERNEHMEN zuvor mitgeteilt haben und die in den Systemen des UNTERNEHMENS registriert ist, können Sie Ihren Antrag an unsere offizielle E-Mail-Adresse [email protected] zusammen mit Unterlagen zur Identitätsfeststellung und einem eigenhändig unterzeichneten Antrag elektronisch übermitteln.
Wenn Sie Ihren Antrag auf einem dieser Wege bei uns einreichen, wird dieser gemäß Artikel 13 des KVKK abhängig von der Art des Antrags so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 30 Tagen geprüft und abgeschlossen, und Sie werden entsprechend informiert. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, führt das UNTERNEHMEN als Verantwortlicher die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich durch.
HINWEIS: ANTRÄGE WERDEN GRUNDSÄTZLICH KOSTENLOS BEARBEITET. ENTSTEHEN DURCH DIE BEARBEITUNG JEDOCH ZUSÄTZLICHE KOSTEN, KANN DIE VOM DATENSCHUTZRAT IM RAHMEN DER „MITTEILUNG ÜBER DIE VERFAHREN UND GRUNDSÄTZE FÜR ANTRÄGE AN DEN VERANTWORTLICHEN“ FESTGELEGTE GEBÜHR VERLANGT WERDEN.
VERANTWORTLICHER: BODE ARAÇ KAPI SİSTEMLERİ SANAYİ ve TİCARET A.Ş.
ANSCHRIFT: Kale Mahallesi Burçak Sokak No:3 | PK:16450 | Kestel / BURSA
WEBSITE: www.bode-global.com.tr
E-MAIL: [email protected]
KEP-ADRESSE: [email protected]
TELEFON: +90 (224) 373 20 00
ANSPRECHPERSON: Enver Bayrak
Dieser „Informationshinweis zur Kameraüberwachung“ kann aufgrund von Änderungen der Rechtsvorschriften, Entscheidungen des türkischen Datenschutzrates, Änderungen der Kamerasysteme oder der Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten des UNTERNEHMENS sowie sonstiger rechtlicher oder betrieblicher Erfordernisse aktualisiert werden. Die jeweils aktuelle Fassung dieses Informationstextes wird im KVKK-Bereich der Website des UNTERNEHMENS veröffentlicht. Kommt es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Kameras zu einer Änderung, die eine gesonderte Information der betroffenen Personen erforderlich macht, wird die erforderliche Information zusätzlich gemäß dem KVKK und den einschlägigen Rechtsvorschriften erteilt.